Regionalplanung - Regionalplan Arnsberg

In Raumordnungsplänen werden unterschiedliche Nutzungen und Funktionen des Raumes aufeinander abgestimmt. Diese Nutzungen und Funktionen beeinflussen sich gegenseitig. Der Regionalplan Arnsberg, Räumlicher Teilplan Kreis Soest und Hochsauerlandkreis, legt die überörtlichen, zukünftigen und räumlichen Entwicklungsvorstellungen für den gesamten IHK-Bezirk fest.

Die Festlegung geschieht in Form von regionalen textlichen und zeichnerischen Zielen und Grundsätzen für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche: Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Infrastruktur, Rohstoffsicherung, Energie und einige Weitere.

Diese Festlegungen gelten als Vorgabe für alle regionalen räumlichen Planungen und Maßnahmen. Insbesondere z. B. für die Städte und Gemeinden als kommunale Planungsträger. Allerdings können Festlegungen auch eine so genannte Drittwirkung entfalten. Dann nämlich, wenn ein raumbedeutsames Vorhaben geplant wird und textliche oder zeichnerische Aussagen unerlässlich sind.

Die Regionalplanungsbehörde beteiligt Aufstellungs-, Änderungs-, Ergänzungs- oder Aufhebungsverfahren des Regionalplanes die IHK Arnsberg als Interessenvertretung der Wirtschaft. Dadurch sollen die Belange der Wirtschaft neben anderen in das Planverfahren einfließen. Hierfür tritt die IHK Arnsberg rund um die Planverfahren in einen Dialogprozess ein. Dieser Dialog wird mit betroffenen Mitgliedsunternehmen sowie den Gremien der IHK geführt. Dazu gehören bei Bedarf auch Gespräche mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung.

Die Erkenntnisse dieser Gespräche fließen zum Beispiel in die Erarbeitung eines Fachbeitrages oder in eine umfassende fachliche Stellungnahme ein. Die IHK Arnsberg ist beispielswiese für die Entwicklung und langfristigen Sicherung von Rohstofflagerstätten sowie die bedarfsgerechte Bereitstellung von Gewerbeflächen eingetreten.

Über den Umgang mit den dort vorgebrachten Anregungen, Hinweisen oder Bedenken der IHK Arnsberg entscheidet der Regionalrat Arnsberg als Träger der Regionalplanung.

Stand Februar 2023

Regionalplan Arnsberg, Räumlicher Teilplan Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Der Regionalplan Arnsberg, Räumlicher Teilplan Kreis Soest und Hochsauerlandkreis wurde im Jahr 2012 rechtswirksam. Seitdem haben mehrere Änderungsverfahren stattgefunden. Informationen zu den Inhalten erhalten Sie über die weiterführenden Links.

Weiterführende Links

Regionalplan Arnsberg für den Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Übersicht der Änderungsverfahren zum Regionalplan Arnsberg

Regionalplanung bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde

Informelles Gewerbe- und Industrieflächenkonzept

Gewerbe- und Industrieflächenkonzept zum Regionalplan Arnsberg für den Kreis Soest und Hochsauerlandkreis